Vorübergehendes Aus für Freizeitangebote geplant

Die Zeit:

Den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit will der Bund nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlauben. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontakt­beschränkungen würden von den Ordnungs­behörden sanktioniert, heißt es in dem Dokument der Bundesregierung laut dpa. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sollen nach den Plänen der Bundes­regierung untersagt werden. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 4. November an bis Ende des Monats schließen. Die Regelung betrifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sport­anlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnesss­tudios und ähnliche Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen.

Verbieten will der Bund auch touristische Über­nachtungsangebote im Inland. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden, heißt es laut dpa.

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